Muenchen AUFRUF __treffen --DENKMAL landesamt
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Art. 12 des Bayerischen Naturschutzgesetzes,
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts
Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen
wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten
bestimmter
wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Charta
der historischen Gärten
A. Begriffsbestimmungen und Ziele
Artikel 1
Ein historischer Garten ist ein mit baulichen und pflanzlichen Mitteln geschaffenes
Werk,
an dem aus historischen oder künstlerischen Gründen öffentliches
Interesse besteht. Als
solches steht er im Rang eines Denkmals.
Artikel 4
Was die Gestalt eines historischen Gartens kennzeichnet, sind:
-sein Grundriß und Bodenrelief
-Pflanzungen: ihre Zusammensetzung, ihre Ausmaße, ihre Farbwirkungen,
ihre
Anordnung im Raum, ihre jeweilige Höhe
-Baulichkeiten oder sonstige Ausstattungselemente
-bewegtes oder ruhendes (den Himmel spiegelndes) Wasser
Artikel 5
Als Ausdruck der engen Beziehung zwischen Kultur und Natur, als eine Stätte
der
Erquickung, zur Meditation oder zum Träumen geeignet, fällt dem Garten
der
allumfassende Sinngehalt eines Idealbildes der Welt zu: Er ist ein "Paradies"
im
ursprünglichen Sinne des Wortes, das aber Zeugnis von einer bestimmten
Kultur, einem
Stil, einer Epoche, eventuell auch von der Originalität eines einzelnen
schöpferischen
Menschen ablegt.
Artikel 6
Die Klassifizierung als historischer Garten betrifft Gärtchen von bescheidener
Ausdehnung ebenso wie regelmäßig oder landschaftlich angelegte Parks.
Artikel 9
Um historische Gärten schützen zu können, muß man sie zunächst
erfassen und
inventarisieren. Zur Erhaltung historischer Gärten sind verschiedenartige
Eingriffe
erforderlich, nämlich Instandhaltung, Konservierung und Restaurierung.
Unter Umständen
kann auch die Rekonstruktion von Verschwundenem angebracht sein. Die Authentizität
eines historischen Gartens beruht sowohl auf dem Plan und der räumlichen
Konzeption
seiner verschiedenen Partien als auch auf der schmückenden Ausstattung,
der
Pflanzenauswahl und den Baumaterialien.
B. Instandhaltung, Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion
Artikel 10
Bei jeder Instandhaltungs-, Konservierrungs-, Restaurierungs- oder
Rekonstruktionsmaßnahme in einem historischen Garten oder einem seiner
Bestandteile
muß die Gesamtheit seiner Elemente in Betracht gezogen werden. Sie isoliert
zu
behandeln, hätte eine Veränderung der Gesamtwirkung des Gartens zur
Folge.
Instandhaltung und Konservierung
Artikel 11
Die Instandhaltung historischer Gärten ist eine vorrangige
und notwendigerweise
fortwährende Maßnahme. Weil pflanzliches Material überwiegt,
ist eine Gartenschöpfung
durch rechtzeitige Ersatzpflanzungen und auf lange Sicht durch
zyklische Erneuerung
(Beseitigung überständiger Gehölze und Neupflanzung vorkultivierter
Exemplare)
instandzuhalten.
Artikel12
Die Wahl der Arten bei Bäumen, Sträuchern, Stauden und Sommerblumen,
die in
bestimmten Zeitabständen zu ersetzen sind, muß unter Berücksichtigung
anerkannter
Gepflogenheiten in den verschiedenen Vegetationszonen und Kulturräumen
geschehen,
damit die ursprünglichen Arten erforscht und erhalten werden können
BAVARIAPARK landschaftsgeschützter naturschutz park- wird von SAUBERTEAMS
zerstört.---
Wir fordern die stadt auf an den arealen schilder, buschhecken
nistplatzzonen auszuweisen
Wege zu sanieren: durchgange durch die tier +planzen Lebensstätten
zum verkehrsmuseum u.a.
trampelpfade areale vorübergehend mit Planken abzugrenzen.soe wie 2008
siehe fotosdoku
erneut mit pflanzungen zu schliessen.-- – Lebensstätten für
Vögel, fledermaus, eichhorndl
abzugrenzen
:xxxxxxxxxx AKTIONSBÜNDNIS 80339 BAVARIAPARK .
Muenchen AUFRUF
__treffen
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