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gemeinnütziger verein kultur bildung jugendprojekte. action demokratie e.V, info@starboese.de
meisenweg 9, 85591 vaterstetten J.richter ademokratie@gmx.net www.starboese.de www.axtion.de www.knowhowsusi.de NEU 2006
Thema --Dividenden und stille reserven verschwinden in beamtenkreisen und landesbanken Modell: bürger bauen post auf, bahn auf, staatsbetriebe: staat ist treuhänder Bürger schenken stadt besitz, stadt ist treuhänder (kasse ) Stadt kauft den treuhandbesitz zur geringem wert, wandelt in steuerfreie stiftung , wert ist unter dem verkehrswert,stiftung ist landesverwaltet, landesbank ist besitzer zu 40%,and gibt den zweckbetrieb an die stadt zurück zur abwicklung..... Stadt gründet gmbhs holdings oder AG konstrukte Dazwischen liegen die kooperationsgewinne.....die einen gesonderten wert: stille reserven darstellen Und meist 2000% über dem abgehandelten wert darstellen .
post bahn staatsbetriebe verwaltungshoheiten,volkswirtschaft gepaart mit holding und aktien tochter gmbh´s die steuerbefreit sind ----also öffentlich von jedem bürger gefördert sind DIR mitgehören... subventionen..........die du bezahlst............. |
city gemeinnütziger verein kultur bildung jugendprojekte. action demokratie e.V
inhalte/westend (nxt: bezirksausschuss, vwl & justiz richter rechte)
an bürgermeister herr ude, direktorium@muenchen.de --fax
poststelle@rpra-m.bayern.de, www.orh.bayern.de fax
rechnungsprüfungsamt@lra-m.bayern.de--fax
poststelle@ bmI.bund.de, ministerium bau berlin fax herr metje 030-2008-1939
BMJ- diskrminierung in etat-verwaltungsstrukturen , verweigerung der etatoffenlegung fax
EU kommission bruessel: OLAF vorbeileitung der stillen reserven
mittels undurchsichtiger etatverwaltungen, verweigerung der offenlegung der öffentliochen
internen etat/steuerverwaltungen
10.01.2005
präambel„demokratie ist abhängig von der aktiven mitgestaltung an der gesellschaftlichen realität.. Grundvoraussetzung ist öffentlichkeit staatlicher massnahmen und die transparenz öffentlichen handelns.“ aus dem-gesetz „Informationszugang für alle-das gesetz über die freiheit des Zugangs zu Information gilt als eigenständiges Bürgerrecht und hat grundrechtsähnlichen Character.“ www.bund.de suchmaschine
Betrifft. öffentliche kooperation unterschiedlicher verwaltungsorgane/hohheiten
öffentliche besitze: rechts-umwandelung in stiftungen /holdings /
München schwabing hasenbergl panzerwiese
Wir fordern umgehend offenlegung aller vorgänge bezüglich der panzerwiese
Anträge von nutzungsänderungen zweckänderungen der öffentliche besitze., Wirtschaftliche auslagerungen von holdingstrukturen der werte.
Ausweisung aller anträge und umschreibungen .
Zu senden an den verein
Rechtliche grundlage: offenlegungpflicht- von kooperations vorgängen und gewinnen
Ausschreibungen und umschreibungen
Steuerliche gundlage: kooperationsgewinne die subventioniert wurden , demnach jeder staat/land/stadtbesitz unterliegt einer zweckbindung
Bei nutzungsänderung: muss der zweck weitergetragen werden oder aber der kooperationsgewinn muss klar ausgewiesen werden- auch wenn dieser über ausgelagerte holdingstrukturen wie ag gmbh usw abgewickelt wird
Gesetzliche grundlage: Staat/land/stadt/gemeinde besitze unterliegen der öffentlichkeit und sind von öffentlichem interesse
Unterliegen der wirtschaftlichen strafverfolgung wenn die immateriellen werte , die zugewinnwerte, die stillen reserven ausgelagert werden in AG holding abwickler gmbhs und aus der öffentlichkeit Verschwinden . ( die ist abführung der stillen reserven und der werte und somit betrug)
Der bürger hat anspruch auf alle Kooperationsgewinne in einem % rahmen der höher ist als der verwaltungsaufwand/ oder die ausgaben für die steuerlichen konstruktverwaltung
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egal in welchem konstrukt sich diese werte befinden.
ob Staat land gemeinde stadt
landesstiftunsgverwaltungen , Staats betriebe-wie post/bahn/ grundbesitze/aktienbeteiligungen an allen öffentlich subventionierten wertbetrieben
dazu zählen auch landesbanken & landes cofinanzierten bau holdings
& über stiftung&landesbanken verwaltet werden/ angeschlossene landeseigene bau
holdings / u.a. landesbetriebe sind offenlegungspflichtig
die etats gehören der öffentlichkeit
und unterliegen der öffentlichkeit egal wohin sie vertraglich geleitet werden:
ob in steuerliche AG holdings &abwicklungs gmbh´s oder steuerliche zweckbetriebe der städtischen ressorts in coop mit den landesbanken
Land verwaltung: landesbanken--Abwickler gemeinden und städte
Kooperationsgewinne
unterliegen Aufschlüsselung der etats : zuwelchem prozentsatz werden diese
zur verwaltunsg/resorts/planer Jobsicherung für abwickler &verwaltunsgangestellte
von /land/staat/gemeinde/ stadt, verwandt
wohin fliessen die stillen reserven : der öffentliche besitze./wertzuwachs
Kooperationsgewinne
Staat land gemeinde stadt bedient sich mdoerner bwl
Ausgelagerte abwickler gmbh´s ag´s und holding abwicklung
Die bediesteten bleiben die gleichen beamten
alle verwaltungs- umsetzungs- organe dieses landes :
unterliegen der öffentlichkeit
egal in welcher form diese Kooperations- konstrukte der verwaltungen gesetzgebenden&ausführenden organe gerade auftreten .
Der bürger hat anspruch auf mindesten 50% dieser
Kooperationsgewinne & kooperationsgebilde für seine anliegen
Kooperations-konstrukte ausweisung subventioniert : als gemeinnützige ag gmbh holding
D. H. Der steuerzahler bezahlt diese kooperationsgebilde
Rechtlicher anspruch auf
offenlegung bei nutzungsänderungen
nachweis der Zweckerfüllung im sinne der subvention ( EU charta : diese hat die öffentliche vermögensverwaltung zu erbringen)
Zweckbindung unetrliegt dem gesetzlichen erfüllungsanspruch
Rechtliche offenlegung aller Umwandelung von zweckbindungen
und deren anträge sind auf anforderung lückenlos beizubringen
der bürger ist nicht verpflichtet : weiterhin die öffentlichen werte für die jobsicherung der öffentlich beschäftigten in der verwaltung& kooperationsbetriebskonstrukten
zu bewilligen .
der bürger hat rechtzeitig, ausreichend , nachvollziehbar und ausreichend informiert u werden
zu werden wenn die WERTE ausgelagert werden.
wir weisen auf die ETATdiskriminierung schwanthalerhöhe münchen
der gesamte Kooperationsgewinn des exmessegländes ( schenkung an die bürger, verwaltet über subvent. stiftung des landes, abgewickelt vom steuerzweckbetrieb stadt mit etlichen abwickler gmbhs :
wird an planer/ baufirma seidl AG/ usw vergeben für 6 jahre währendes überteuertes bauvorhaben: halle 7 tor 8 ( 100 mill euro)anstatt abriss erfolgt angeblicher denkmalaufbau- der nicht mehr existent war- faktisch neuaufbau - steuerlich als denkmal deklariert und somit abklopf aufgieß. exmesse die wege werden alle zubetoniert- wegen der hohen
plan/umsetzungs honorare- die zweckn´bindung der pläne: zugewinnung grünflächen wurde ind gegenteil verkehrt. dezimierung von grünflächen
hier liegt strafbestand vor: vorbeileitung und begünstigte abführung der kooperationgewinne an einzelne und an städt. ressorts der gesamten WERTE.
mit bestem gruss s.u.
3. vorstand
richtlinie 2000/78/EG des rates verwirklichung der gleichbehandlung
transparent machen und .beheben
EU charta-verletzung--chancen-un-gleichheit= institutionalisiert
gleichheit artikel 20 vor dem gesetz nichtdiskriminierung artikel 21
informationspflicht artikel 11
richtlinie 2000/43/EG des rates vom 29.juni 2000 zur anwendung des gleichbehandlungs.grundsatzes auszüge
(3) die gleichheit vor dem gesetz und der schutz aller menschen vor diskriminierung ist ein allgemeines menschenrecht....VN abkommen über die beseitigung aller formen der diskrim.
... sowie im internationalen pakt der VN über wirtschaftliche,soziale und kulturelle rechte
.........in der EU konvention zum schutz der menschenrechte und der grundfreiheiten anerkannt...(9) hebung des lebensstandard und der lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen zusammenhalt...
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