return .....KRIEG ....TOTE
600 € millionen nehmen MVV in Muechen ein.
80 Milliarden € wird Öffentlicher haushalt
bis 2014 für RÜSTUNG ausgeben .

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PETITION gegen nacherhebnung__
1. öffentlicher NAHVERKEHR wird vom BUND bezahlt.
2. Du hast im Grundgesetzt das Recht auf Beförderung.
3. alle Nahverkehrsbetriebe erhalten staatliche förderun sind also NIE privatbetriebe. sie sind treuhänder des gesetzlichen Auftrags. dafür ehalten sie BUNDESMITTEL.
4. Anwälte sind meistens schlecht und setzen falsch an.
5. ein vertrag(fahrerlaubnis im BUS etc) der auf AGB fusst, darfst du ablehnen.da er einen zustimmung benötigt.
6 beweis für die rechtsungültigkeit ist: AUSLAGERUNGSbetriebe der inkassofirmen sind IMMEr an anderen STEUERORT. als der "TATORT"da es sich um ungesetzliche Privatbetriebe handelt womit stadt zusatzeinkommen generieren.
7. wenn du kein geld für Karte hast. so darfst du nach ANIDISKRIMINIERUNG-gesetz- kostenlos fahren. ARME dürfen nicht von der FORTBEWEGUNg ausgeschlossen werden. diese zudem vom staat finanziert ist.
Leute schliesst euch zusammen . per knopfdruck erhältst du 12 mahnungen von inkassobetrieben. aus anderen ORTEN.Als erste machst du von deinem WIDERUFSRECHT schriftlich gebrauch.
denn wiederholst du bis zur einstellung oder bei DB folgt ein gerichtlicher MAhnbescheid . (der ist rechtsungültig ! da nirgendwo gerichtlich nachgewiesen)
der Mahnbescheid ist 1.örtlich formal rechtsungültig ZPO§12-2.rechtsungültig wegen fehlender gesetzesgrundlage der AGB)BGB§ 355 mahnungen usw erfolgen aus anderen steuerorten – als dem ORT wo du im NAHVERKEHR aufgeschrieben wurdest—
ZPO §12
Der Mahnbescheid ist formal rechtsungültig wegen fehlender örtlicher zuständigkeit.
Er ist abzuweisen . ZPO §12 - Kläger folgt dem Gerichtsort des Beklagten.
ZIVIL Prozess Verfahrensordnung
AGB kannst du widersprechen : da ein VERTRAG immer zustimmung von ZWEI vertragspartnern beinhaltet.
BGH: Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Publiziert 12.02.2009 | Von RA Exner--Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 2010, Az: 5 W 10/10 – Wer fehlerhaft in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über das Widerrufsrecht informiert, kann per Abmahnung und einstweilige Verfügung angegriffen werden. Dies hat auch das OLG Hamburg erneut bestätigt.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Den widerruf der AGB habe ich fristgerecht zukommen lassen .
die AGB eines öffentlich geförderten betriebes haben nicht gegen EU richtlinien zu verstossen.
chancengleichheit und anti-diskriminierung muss in der brd umgesetzt werden.
Es besteht mit diesen AUSLAGERUNGSbetrieben ( siehe steuerflucht facebook usw ) Keine VERTRASgrundlage deinerseits— http://bayrvr.de/2015/06/19/eug-das-gericht-gibt-sich-neue-verfahrensvorschriften/
Nachweis der formalen zuständigeit

Rechtsfolge : nachweis der übertragung an INKASSOBETRIEB oder RA in anderem ORT | muss rechtsgültig sein

INKASSOBETRIEB zur gewinnmaximierung an anderen STEUERORTEN sind ohne nachweis einer rechtsgültigen RECHTSFOLGE unwirksam.

Rechtsfolge:
1. der TAbestand muss erwiesen sein- nämlich BETRUGSABSICHT durch strafanatrag
2. die Schädigung muss nachweisbar sein-zuerst durch nachweis der betrugsabsicht-zivilrechtlich SCHÄDIGUNg einklagen --WELCHE?? NACHLÖSUNG - deine karte vergessen— NACHVERKEHRSBETRIEB nicht geschädigt!)

Einzelnorm
Grundbegriffe (Rechtsfolge)
Unter Rechtsfolge versteht man die rechtliche Folge, die durch das
Erfüllen von Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird. (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Beispiel: Nach § 823 Abs. 1 BGB@ ist derjenige, der fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt (gesetzliche Voraussetzungen), dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
In den nachfolgenden Vorschriften nennt der Gesetzgeber erst die gesetzlichen Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) und dann die Rechtgsfolge:
§ 280 Abs. 1 BGB@
§ 286 Abs. 1 BGB@
§ 812 Abs. 1 BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

ANTRÄGE an das Gericht
INASSOBETRIEB + RA Inkassobetriebe (wie bei DB) müssen nachweisen örtliche zuständigkeit( die liegt nicht vor – da du in anderem ORT lebst oder gefahren bist) und müssen nachweisen ob die -- Übertragung einer Forderung—an sie rechtsgültig ist .

Es liegt kein rechtserwerb vor: Übertragung eines Rechts durch Verfügungsvertrag, z. B. Übertragung einer Anweisung (zum Teil sind Rechte unübertragbar,) --Eine Verfügung wird i.d.R. durch einen Vertrag mit einem anderen vorgenommen .
Abtretung im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des § 398 Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar). Es handelt sich um den Austausch des Gläubigers durch Rechtsgeschäft ohne Änderung des Schuldners oder des Inhalts der Forderung § 399
§ 398 Abtretung--Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.--Das beinhaltet nicht – ob diese forderung rechtlich abgeklärt wurde.!!!
steuerrechtlich zweckentfremdung der steuerbefreiung des öffentlichen auftrags.

AGB : die bestimmte personengruppen bevorzugen– verstossen gegen die EU charta. S.u.
Deshalb sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, Unterscheidungen aus sachlichem Grund zu rechtfertigen. Das Gesetz konkretisiert dies anhand der wichtigsten Fallgruppen in Regelbeispielen und

1-Den straftatbestand einer betrugsabsicht müssten sie durch einen strafantrag beweisen.
2-Anschliessend müssten sie zivilrechtlich geld für einen bewiesene betrugsabsicht bzw
die entstandene schädigung nachweisen.

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Das vergessen zu bestrafen wiederspricht : der verhältnissmässigkeit
Verhältnismässigkeit: von Massengeschäften laut BJM – diese gewähren ausnahmen zum schutz des Bürgers. http://www.bmj.bund.de/media/archive/812.pdf
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§ 265 Veräußerung oder Abtretung der Streitsache http://dejure.org/gesetze/ZPO/265.html
(1) Die Rechtshängigkeit schließt das Recht der einen oder der anderen Partei nicht aus, die in Streit befangene Sache zu veräußern oder den geltend gemachten Anspruch abzutreten.
ZPO § 325 Subjektive Rechtskraftwirkung
(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist
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§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der erste Prüfungspunkt beim Betrug gemäß § 263 StGB ist die Prüfung der Täuschungshandlung. Die Betrugshandlung des Täters besteht in einer Täuschung über Tatsachen.
§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

schädigung meinerseits ihres betriebes liegt nicht vor.

rechtlich +gesetzlich keine gültige forderung an mich.

Ein Täuschen ist nur über Tatsachen, nicht über Werturteile möglich. Zunächst versteht man unter dem Begriff der „Tatsachen“ nachprüfbare Sachverhalte, welche damit dem Beweis zugänglich sind. Diese gilt es insbesondere von Werturteilen (Meinungen, Rechtsansichten) zu unterscheiden. Hier wird die Abgrenzung danach festgelegt, ob ein nachprüfbarer Tatsachenkern existiert.
Unter dem Begriff „Täuschen“ versteht man das bewusste Einwirken (ausdrücklich/konkludent) auf den Intellekt eines anderen zur Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums. Ein Irrtum liegt in der Fehlvorstellung über die wahre Sachlage, d.h. die Vorstellung, die das Opfer sich über einen Sachverhalt macht, weicht vom realen Sachverhalt ab.

Ermittlung des Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des Strafprozesses. Gemäß § 244 II StPO hat das Gericht zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Bedeutung von Entscheidung sind. -----------------------------------
§ 252 BGB - Entgangener Gewinn
§ 252 Entgangener Gewinn http://dejure.org/gesetze/BGB/252.html
Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

Liebe bürger schliesst euch zusammen gegen die illegalen nachforderungsbetriebe.
Diese sind IMMER an anderen Steuerorten als dort wo du deine karte vergessen hast.

ZPO §12 (zivil prozess ordnung) die forderung ist:
Der Mahnbescheid ist formal rechtsungültig wegen fehlender örtlicher zuständigkeit.
Er ist abzuweisen . ZPO §12 - Kläger folgt dem Gerichtsort des Beklagten.
Verfahrensordnung

http://bayrvr.de/2015/06/19/eug-das-gericht-gibt-sich-neue-verfahrensvorschriften/
Nachweis der formalen zuständigeit
Rechtsfolge muss eingehalten werden
1. betrugsabsicht muss gerichtlich nachgewiesen werden.

2. schädigung des betriebs muss zivilrechtlich erklagt werden
§ 252 BGB - Entgangener Gewinn
§ 263 Betrug Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.-Der erste Prüfungspunkt beim Betrug gemäß § 263 StGB ist die Prüfung der Täuschungshandlung. Die Betrugshandlung des Täters besteht in einer Täuschung über Tatsachen.

Rechtsnachfolge :
nachweis von übetragungen an andere STEUERORTE + Betriebe muss rechtsgültig nachgeiwesen werden. Die nahverkerhsbetriebe in der BRD sind zu 90% vom gesetzgeber gefördert- die übrigen 10% sollen die bürger zahlen -- WARUM

§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen--Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
KLASSSENGESELLSCHAFT brd Nach EU richtlinien stellt die nachforderung eine DISKRIMINIERUNG dar von ökonomisch schlechter gestellten personen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags
(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.
(2) Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 319 Unwirksamkeit der Bestimmung; Ersetzung
(1) Soll der Dritte die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen, so ist die getroffene Bestimmung für die Vertragschließenden nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist. Die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil; das Gleiche gilt, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert.
(2) Soll der Dritte die Bestimmung nach freiem Belieben treffen, so ist der Vertrag unwirksam, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert.
muster ALTOr .......MUSTER 2 inkasso ---ANWALT